Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1997 - 5 StR 589/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4957
BGH, 06.02.1997 - 5 StR 589/96 (https://dejure.org/1997,4957)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1997 - 5 StR 589/96 (https://dejure.org/1997,4957)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - 5 StR 589/96 (https://dejure.org/1997,4957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendungsbereich des § 33 Strafgesetzbuch (StGB) - Schlag mit einem Handbeil auf den Kopf eines vermeintlichen Angreifers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32, § 33

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 194
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95

    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 5 StR 589/96
    Voraussetzung der Rechtfertigung ist grundsätzlich, daß schonendere Möglichkeiten der Verteidigung nicht in gleicher Weise die Gefahr zu beseitigen vermögen (BGH NStZ 1994, 582; BGH NJW 1996, 2315 [BGH 21.02.1996 - 5 StR 432/95], jeweils m.w.N.).

    Er muß dem Angriff ausweichen und, soweit dies nicht möglich ist, sich zunächst mit milderen Abwehrhandlungen begnügen, bevor er ein unter Umständen lebensgefährliches Mittel zur Anwendung bringt (zuletzt BGH NJW 1996, 2315 [BGH 21.02.1996 - 5 StR 432/95] m.w.N.).

  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess -

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 5 StR 589/96
    Nach der Rechtsprechung muß ein gesteigertes Maß an Angst vorliegen; bei dem Täter muß ein durch das Gefühl des Bedrohtseins verursachter psychischer Ausnahmezustand mit einem solchen Störungsgrad gegeben sein, daß der Täter das Geschehen nur noch in erheblich reduziertem Maße verarbeiten kann (vgl. BOHR StGB § 33 Furcht 4; BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96 - jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht